Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seazen GmbH, handelnd unter der Marke «NUWAI», Färberstrasse 7, CH-8832 Wollerau
Fassung vom 26.08.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen der Seazen GmbH, handelnd unter der Marke «NUWAI» (nachfolgend «Anbieterin»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kundin») über Software, Lizenzen, Entwicklungs-, Beratungs- und Betriebsleistungen.
1.2 Die AGB gelten, wenn in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag auf sie verwiesen wird und sie der Kundin zugänglich gemacht wurden. Ein Verweis auf die Fassung unter www.nuwai.ch/agb genügt, sofern die Kundin dort ungehinderten Zugang hat.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die widerspruchslose Ausführung einer Bestellung gilt nicht als Zustimmung.
1.4 Die Angebote der Anbieterin richten sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
1.5 Die Anbieterin kann diese AGB für künftige Verträge ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
2. Vertragsschluss
2.1 Offerten der Anbieterin sind während 30 Tagen gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist.
2.2 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte oder mit Auftragsbestätigung zustande. Die Textform, insbesondere E-Mail, genügt.
2.3 Angaben in Präsentationen, Prototypen und Vorstudien sind unverbindlich, soweit sie nicht in die Leistungsbeschreibung übernommen werden.
3. Leistungen
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Diese ist abschliessend.
3.2 Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und nach anerkannten Regeln der Technik. Sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist, schuldet sie sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.3 Die Anbieterin darf Dritte beiziehen. Sie bleibt für deren Leistungen verantwortlich wie für eigene.
3.4 Leistungsänderungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Ergibt sich daraus ein Mehraufwand, wird dieser nach Aufwand verrechnet; Termine verschieben sich entsprechend.
4. Termine
4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
4.2 Verzögerungen aufgrund unterbliebener Mitwirkung der Kundin, nachträglicher Leistungsänderungen oder Störungen bei Dritten verlängern die Fristen angemessen.
5. Mitwirkung der Kundin
5.1 Die Kundin stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Infrastruktur und Freigaben bereit und benennt eine entscheidbefugte Ansprechperson.
5.2 Die Kundin sichert ihre Daten regelmässig und in einem Umfang, der eine Wiederherstellung mit angemessenem Aufwand erlaubt. Sie trägt die Verantwortung für die Sicherung, soweit die Anbieterin diese nicht ausdrücklich vertraglich übernommen hat.
5.3 Kommt die Kundin ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Anbieterin nach schriftlicher Mahnung entstandenen Mehraufwand nach Aufwand verrechnen.
6. Preise und Zahlung
6.1 Der Tagesansatz beträgt CHF 2160, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 %.
6.2 Durchlaufende Kosten – insbesondere Gebühren für Schnittstellen, KI-Dienste, Datenquellen, Drittlizenzen und Hosting – werden zusätzlich und ohne Zuschlag weiterverrechnet. Fremdwährungen werden zum Kurs des Rechnungsdatums umgerechnet.
6.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin ohne weitere Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. Mahnkosten und Kosten der Rechtsverfolgung gehen zulasten der Kundin.
6.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann die Anbieterin nach schriftlicher Mahnung weitere Leistungen einstellen, bis die offenen Rechnungen beglichen sind.
6.6 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen
7.1 Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte an Software, Quellcode, Architektur, Konzepten, Spezifikationen, Designsystemen und übrigen Arbeitsergebnissen der Anbieterin stehen der Anbieterin zu und verbleiben bei ihr.
7.2 Die Kundin erhält die im jeweiligen Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte. Fehlt eine Regelung, erhält die Kundin ein einfaches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb. Eine darüber hinausgehende Rechteübertragung findet nicht statt.
7.3 Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
7.4 Daten, Inhalte und Konfigurationen der Kundin sowie die auf ihrer Infrastruktur betriebene Installation sind und bleiben Eigentum der Kundin.
7.5 Die Anbieterin bleibt berechtigt, ihre Arbeitsergebnisse weiterzuentwickeln, für andere Kundinnen zu verwenden und als Standardprodukt zu verwerten. Bei kundenspezifisch erstellten Anpassungen gilt dies nicht, soweit diese ausschliesslich für den Anwendungsfall der Kundin erstellt wurden.
7.6 Allgemeine Kenntnisse, Erfahrungen, Techniken, Methoden und Fertigkeiten, welche die Anbieterin im Rahmen eines Auftrags erwirbt, darf sie uneingeschränkt weiterverwenden. Die Vertraulichkeitspflichten nach Ziffer 12 bleiben vorbehalten.
7.7 Von der Kundin beigestellte Inhalte bleiben bei der Kundin. Die Kundin sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei.
8. Rechtsmängel
8.1 Die Anbieterin sichert zu, über die zur Rechteeinräumung erforderlichen Befugnisse zu verfügen.
8.2 Werden gegen die Kundin Ansprüche wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten erhoben, informiert sie die Anbieterin unverzüglich und überlässt dieser die Verteidigung. Die Anbieterin wird nach eigener Wahl die erforderlichen Rechte beschaffen, die Leistung abändern oder die betreffende Vergütung zeitanteilig zurückerstatten.
8.3 Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Änderungen der Kundin, auf vertragswidriger Nutzung oder auf beigestellten Inhalten beruhen.
9. Gewährleistung
9.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Leistungen bei Übergabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung im Wesentlichen entsprechen.
9.2 Die Kundin prüft die Leistungen nach Übergabe und rügt erkennbare Mängel innert 20 Arbeitstagen schriftlich. Verborgene Mängel sind innert 20 Arbeitstagen nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gelten die Leistungen als genehmigt.
9.3 Bei berechtigter Rüge behebt die Anbieterin den Mangel innert angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann die Kundin eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, soweit die Leistung im Übrigen nutzbar ist.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe.
9.5 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die zurückzuführen sind auf:
- Änderungen oder Eingriffe der Kundin oder Dritter
- unsachgemässe Nutzung oder Nutzung entgegen der Dokumentation
- Störungen der Infrastruktur, des Netzwerks oder von Drittsystemen
- fehlerhafte oder unvollständige Daten der Kundin
- unterlassene Installation bereitgestellter Updates
9.6 Es wird nicht gewährleistet, dass Software vollständig fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar ist. Unerhebliche Abweichungen gelten nicht als Mangel.
10. KI-gestützte Verarbeitung, Datenanreicherung und Drittleistungen
10.1 Leistungen der Anbieterin können auf Diensten Dritter beruhen, insbesondere auf Sprachmodellen, Datenquellen und Schnittstellen. Für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Änderungen der Nutzungsbedingungen oder Einstellung solcher Dienste übernimmt die Anbieterin keine Gewähr.
10.2 Ergebnisse KI-gestützter Verarbeitung sind ihrer Natur nach nicht deterministisch und können unvollständig oder unzutreffend sein. Die Anbieterin gewährleistet weder Richtigkeit noch Vollständigkeit solcher Ergebnisse. Die Kundin prüft die Ergebnisse vor geschäftsrelevanter Verwendung.
10.3 Bei der Anreicherung von Unternehmens- und Kontaktdaten stammen die Angaben aus Quellen Dritter. Die Anbieterin gewährleistet weder Richtigkeit, Aktualität noch Vollständigkeit dieser Angaben.
10.4 Die Kundin bestimmt allein, welche Daten sie verarbeitet und an wen sie Kommunikation richtet. Sie ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit des Einsatzes, insbesondere für die Einhaltung von Art. 19 und 20 DSG, Art. 14 DSGVO sowie Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, für eine funktionierende Abmeldemöglichkeit und für die Beachtung von Sperrlisten und Widersprüchen.
10.5 Die Kundin stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter und behördlichen Massnahmen frei, die auf einem Verstoss gegen Ziffer 10.4 beruhen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
11. Haftung
11.1 Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, sowie für Personenschäden unbeschränkt.
11.2 Im Übrigen ist die Haftung pro Schadenereignis auf die Höhe der von der Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlten Vergütung beschränkt.
11.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbruch, Reputationsschaden, Ansprüche Dritter sowie Datenverlust, soweit dieser bei ordnungsgemässer Datensicherung durch die Kundin vermeidbar gewesen wäre.
11.4 Die Haftung für Hilfspersonen nach Art. 101 Abs. 1 OR wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
11.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten für sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.
12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien behandeln nicht öffentlich zugängliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht gilt während der Vertragsdauer und fünf Jahre darüber hinaus.
12.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, der empfangenden Partei rechtmässig bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen. Im letzten Fall wird die andere Partei – soweit zulässig – vorgängig informiert.
12.3 Ziffer 7.6 bleibt vorbehalten.
13. Datenschutz
13.1 Die Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, die DSGVO.
13.2 Bearbeitet die Anbieterin Personendaten im Auftrag der Kundin, schliessen die Parteien einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab. Dieser geht diesen AGB vor.
14. Abwerbung
Die Parteien verzichten während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach darauf, Mitarbeitende oder feste Beauftragte der anderen Partei aktiv abzuwerben. Öffentliche Stellenausschreibungen gelten nicht als Abwerbung.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei – namentlich Naturereignisse, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Cloud-Anbietern, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen und Arbeitskämpfe – befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag schriftlich auflösen.
16. Referenznennung
Die Anbieterin darf die Kundin nach vorgängiger Freigabe als Referenz nennen und das Projekt in allgemeiner Form beschreiben. Die Freigabe kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Textform genügt, soweit vertraglich vorgesehen.
17.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Anbieterin darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung ohne Zustimmung übertragen.
17.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.4 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
17.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Höfe, Kanton Schwyz, Schweiz. Die Anbieterin ist berechtigt, die Kundin auch an deren Sitz zu belangen.